Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Leistungen der JURBIT GmbH
1. Allgemeines
(1) Die nachstehenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für sämtliche mit der JURBIT GmbH, Science Park 1, 66123 Saarbrücken (nachfolgend: JURBIT) abgeschlossenen Verträge sowie für die kostenfreie Nutzungen der Webservices von JURBIT (nachfolgend: WEBSERVICE) durch Dritte (nachfolgend: NUTZER).
(2) Die Leistungen von JURBIT richten sich ausschließlich an NUTZER, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind.
(3) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des NUTZERS erkennt JURBIT nicht an, es sei denn, JURBIT hätte diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Registrierung auf dem WEBSERVICE
(1) Um WEBSERVICES von JURBIT nutzen zu können, muss sich der NUTZER bei JURBIT registrieren.
(2) Der NUTZER erhält nach Ausfüllen des Registrierungsformulars eine E-Mail zur Verifizierung seiner E-Mail-Adresse. Die E-Mail enthält einen Link, den der NUTZER anklicken muss, um seine Registrierung abzuschließen (Double-Opt-In-Verfahren).
(3) Zwischen JURBIT und dem NUTZER entsteht weder durch die Registrierung des NUTZERS auf dem WEBSERVICE noch durch die faktische Nutzung des WEBSERVICES ein Vertragsverhältnis. Bei einer kostenfreien Nutzung entsteht lediglich ein Gefälligkeitsverhältnis.
(4) Eine kostenfreie Nutzung des WEBSERVICES durch den NUTZER begründet keine schuldrechtlichen Verpflichtungen von JURBIT gegenüber dem NUTZER.
(5) Die Regelungen in Ziffer 14 bleiben unberührt.
(6) Der NUTZER hat durch Registrierung auf dem WEBSERVICE - auch auf Basis eines Gefälligkeitsverhältnisses - diese Nutzungsbedingungen einzuhalten. JURBIT ermöglicht es dem NUTZER auf dieser Basis lediglich den Zugang zu eingeschränkten Funktionen des WEBSERVICES nach eigenem Ermessen.
(7) JURBIT behält sich vor, einzelne Funktionen des WEBSERVICES nur für NUTZER freizuschalten, die einen kostenpflichtigen Zugang gebucht haben (nachfolgend: AUFTRAGGEBER).
(8) Soweit der WEBSERVICE von einem NUTZER kostenfrei genutzt wird, kann JURBIT jederzeit – auch ohne Vorankündigung - das Recht, die Registrierung des NUTZERS zu löschen und die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu beenden.
(9) Ein Nutzungsvertrag und damit ein Anspruch des NUTZERS kommen mit der erstmaligen Buchung eines kostenpflichtigen Leistungspaketes durch den NUTZER auf dem WEBSERVICE und entsprechende Annahmeerklärung durch JURBIT zustande. Details sind in Ziffer 3ff geregelt.
(10) Die E-Mail-Adresse des NUTZERS, die bei der Registrierung angegeben wurde, dient zugleich der Kommunikation zwischen JURBIT und dem NUTZER, insbesondere zur Übersendung von Informationen, Projekt- oder sonstigen Systemnachrichten.
3. Vertragsschluss / Vertragsgegenstand
(1) JURBIT prüft, ob eingehende Aufträge mit den internen Prozessen übereinstimmen und entsprechend durchführbar sind.
(2) Ein Vertrag mit JURBIT kommt erst durch Übersendung einer Auftragsbestätigung / Annahmeerklärung durch JURBIT per E-Mail zustande.
(3) Sollte keine Auftragsbestätigung durch JURBIT versendet werden, so gelten Aufträge im Zweifel als nicht angenommen.
(4) Die Angebote mit JURBIT sind freibleibend. JURBIT ist berechtigt Aufträge unverzüglich nach vorheriger Prüfung des Geschäftsmodells des AUFTRAGGEBERS nach eigenem Ermessen von JURBIT innerhalb einer Frist von 48 Stunden zu stornieren, auch wenn bereits eine Auftragsbestätigung versendet wurde. In diesem Fall besteht kein Nutzungsrecht des AUFTRAGGEBERS gem. Ziffer 8.
(5) Der Vertragsgegenstand (nachfolgend: LEISTUNG) richtet sich nach dem Angebot und der Auftragsbestätigung von JURBIT. Bei der LEISTUNG von JURBIT handelt es sich nicht um Rechtsdienstleistungen i.S.d. des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Alle juristischen Texte wurden von externen Rechtsdienstleistern erstellt und geprüft.
(6) Die LEISTUNG bezieht sich pro Projekt auf eine einzelne Domain, im Regelfall eine Second Level Domain oder auch eine Subdomain (nachfolgend: URL). Bei Buchung einer LEISTUNG für eine Subdomain bezieht sich die LEISTUNG nur auf diese Subdomain, nicht die darin enthaltene Second Level Domain. Bei Buchung einer LEISTUNG für eine Second Level Domain bezieht sich die LEISTUNG nicht auf Subdomains.
(7) Bucht der AUFTRAGGEBER LEISTUNGEN, die die Lieferung einer Datenschutzerklärung vorsehen, so deckt diese alle erforderlichen Pflichtangaben anhand der Informationspflichten gem. DSGVO und TMG ab wie folgt:
§ Die Datenschutzerklärung beinhaltet Klauseln zu den verwendeten Webservices, Webtrackern, Skripten, Plugins, Bewerbungsfunktionen, Bewertungsfunktionen, Callback-Services, Gästebüchern, Kommentarmöglichkeiten, Kontaktformularen, Login-Bereichen, Cookies und Newslettern (sofern vorhanden).
§ Nicht umfasst ist die Formulierung von datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen. Die Erstellung spezieller Datenschutz-Klauseln oder von Einwilligungstexten durch JURBIT ist nicht Gegenstand der LEISTUNG.
§ Nicht umfasst ist eine datenschutzrechtliche Prüfung der Zulässigkeit oder Rechtskonformität des Einsatzes bestimmter Webservices / Plug-Ins, oder von einzelnen Datenverarbeitungsprozessen.
(8) Die Überwachung einer Internetseite erfolgt erst nach Buchung eines Monitoring-Services (nachfolgend: MONITORING-SERVICE) und nach einem ersten Durchlauf des Projekts.
(9) Nicht von der LEISTUNG umfasst sind:
§ Rechtsdienstleistungen, insb. die Prüfung von rechtlichen Fragen; die Prüfung der bisher verwendeten Rechtstexte und die Überprüfung des Wahrheitsgehaltes tatsächlicher Angaben auf der Internetpräsenz; die Prüfung steuerrechtlicher und/oder zollrechtlicher Fragen; Fragen zu Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster- und Patentrecht; Fragen des Straf- und Strafprozessrechtes; die rechtliche Überprüfung der Internetpräsenz in urheberrechtlicher oder markenrechtlicher Hinsicht;
§ Fragen zur Einhaltung technischer Vorschriften (z.B. DIN-Vorschriften, technische Zertifizierung);
§ die Prüfung von Waren und Artikeln in irgendeiner Form;
§ die Prüfung von mobilen Ansichten der Internetseite;
§ die Prüfung von Apps.
(12) Sofern auf externe Inhalte auf einer vom Auftrag abweichenden URL verlinkt wird, werden diese Inhalte nicht geprüft und es besteht kein Anspruch auf Berücksichtigung dieser Inhalte im Rahmen der LEISTUNG. Ebenso werden Inhalte von IFrames, die Inhalte anderer Server / Domains darstellen, sowie Inhalte, die sich hinter Login-Masken befinden nicht im RAHMEN der LEISTUNG berücksichtigt.
(13) Die LEISTUNG und der MONITORING-SERVICE werden ausschließlich auf Basis deutschen Rechts erbracht.
(14) Die Leistungspflicht von JURBIT entfällt, falls die LEISTUNG von JURBIT aufgrund technischer Aspekte der Internetseite nicht erbracht werden kann, z.B. weil die Seite eine technische Analyse aktiv verhindert oder Inhalte in nicht maschinell lesbarer Form vorliegen.
(15) Unabhängig von der Sprache der Internetseite werden Rechtstexte nur in deutscher Sprache ausgeliefert. Weitere Sprachfassungen können optional hinzugebucht werden soweit diese von JURBIT angeboten werden. Es obliegt dem AUFTRAGGEBER, die gelieferten Rechtstexte in nicht verfügbaren Sprachen in Eigenregie und auf eigene Verantwortung übersetzen zu lassen.
(16) JURBIT schuldet keinen weitergehenden als den genannten Support im Rahmen eines gebuchten Auftrages.
(1) Dem AUFTRAGGEBER steht ein vertragliches Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages zu.
(2) Das Nutzungsrecht des AUFTRAGGEBERS i.S.d. Ziffer 8 entfällt durch Erklärung des Rücktritts.
5. Leistungszeit
(1) Angaben zu Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens JURBIT schriftlich als verbindlich bezeichnet. JURBIT kann Teilleistungen erbringen, soweit die erbrachten Teilleistungen für den AUFTRAGGEBER sinnvoll nutzbar sind.
(2) Eine vom AUFTRAGGEBER gesetzte Nachfrist im Falle einer Verzögerung von JURBIT muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
6. JURBIT PARTNER
(1) JURBIT bietet Agenturen, Datenschutzbeauftragen und Anwälten die Möglichkeit JURBIT-Partner (nachfolgend: PARTNER) zu werden.
(2) Die Details der Zusammenarbeit mit einem PARTNER regelt eine gesonderte Partner-Vereinbarung.
7. Mitwirkungspflichten des AUFTRAGGEBERS / des NUTZERS
(1) Die LEISTUNG beginnt direkt nach Übersendung der Auftragsbestätigung durch JURBIT.
(2) Der AUFTRAGGEBER hat von JURBIT notwendige Zugangsdaten zu der Internetseite unverzüglich mitzuteilen.
(3) Der AUFTRAGGEBER hat JURBIT einen technischen Zugang zu der Internetseite so zu eröffnen, dass es dem JURBIT Crawler möglich ist, die Internetseite abzurufen und technisch auszulesen. Bestehen technische Zugangshürden für den JURBIT-Crawler, ist JURBIT berechtigt, nach einer Fristsetzung von zumindest 14 Tagen, von dem Vertrag zurückzutreten.
(5) Soweit der AUFTRAGGEBER im Rahmen der LEISTUNG Rechtstexte erhält und diese auf der URL einbindet ist – soweit das Projekt nicht an einen PARTNER fakturiert wird - nachfolgender Hinweis mit anzugeben: „Dieser Rechtstext wurde erstellt von der © JURBIT GmbH – www.JURBIT.de“ wobei ein Link mit dem Attribut „href“ auf die Internetseite von JURBIT (www.JURBIT.de) zu setzen ist.
(6) Mit der Registrierung verpflichtet sich der NUTZER, die von ihm hinterlegte E-Mail-Adresse und seine Vertragsdaten für die Dauer des Bestehens des Vertragsverhältnisses aktuell zu halten. Der NUTZER hat die Möglichkeit, seine Daten selbst zu administrieren. Bei Unstimmigkeiten oder Zweifeln behält sich JURBIT das Recht vor, den Kundenzugang zu dem WEBSERVICE vorübergehend bis zur Aufklärung der Richtigkeit und Aktualität der Daten des NUTZERS zu sperren. Dies gilt auch im Fall des Verdachts des Missbrauchs der JURBIT-Registrierung.
(7) Der NUTZER ist verpflichtet, seine bei der Registrierung erhaltenen Zugangsdaten geheim zu halten und Dritten die Nutzung einer JURBIT-Registrierung nicht zu gestatten. JURBIT hat keinen Zugriff auf das Passwort des NUTZERS.
(8) Soweit der NUTZER Kenntnis von einem Missbrauch seiner JURBIT-Registrierung erlangt, hat er dies JURBIT unverzüglich mitzuteilen.
(9) Verletzt der NUTZER / der AUFTRAGGEBER eine der vorstehenden Mitwirkungspflichten und kommt er diesen auch nach Aufforderung durch JURBIT innerhalb einer von JURBIT gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, ist JURBIT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz nach den gesetzlichen Regelungen zu verlangen.
8. Urheberrecht / Nutzungsrecht – Beauftragungen durch JURBIT Partner
(1) Die im Zuge der LEISTUNG erstellten und zur Verfügung gestellten Rechtstexte genießen urheberrechtlichen Schutz. Der AUFTRAGGEBER erhält an den urheberrechtlich geschützten Rechtstexten von JURBIT ein nicht ausschließliches, zeitlich gem. den Regelungen in Ziffer 8.6 und 8.7 definiertes einfaches Nutzungsrecht, das auf die URL beschränkt ist, für die die Leistung gebucht wurde.
(2) Das Nutzungsrecht ist nicht übertragbar, d.h. die Rechtstexte dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden oder von dem AUFTRAGGEBER auf mehreren Internetseiten genutzt werden. Ausgenommen hiervon ist eine Nutzung durch den Seitenbetreiber auf der Internetseite, die auf der URL betrieben wird, für die die LEISTUNG beauftragt wurde. Es PARTNERN daher unbenommen, die LEISTUNG für ihre Kunden auf eigene Rechnung zu buchen und selbst als AUFTRAGGEBER tätig zu werden.
(3) Die eigenständige Nutzung der Rechtstexte durch Dritte ist untersagt.
(4) Dritter ist jeder Rechtsträger, der von dem AUFTRAGGEBER abweicht und der nicht Seitenbetreiber der Internetseite ist, die auf der URL betrieben wird, für die die Leistung beauftragt wurde.
(6) Soweit der AUFTRAGGEBER von seinem 14 Tage Rücktrittsrecht gem. Ziffer 4ff keinen Gebrauch macht, darf der AUFTRAGGEBER die im Rahmen der gebuchten LEISTUNG erstellten Rechtstexte zeitlich unbegrenzt auf der jeweiligen URL, die der gebuchten LEISTUNG zugeordnet war, weiter in unveränderter Form nutzen.
9. MONITORING-SERVICE - Leistungsumfang
(1) JURBIT wird den AUFTRAGGEBER bei einem bestehenden MONITORING-SERVICE unverzüglich in Textform informieren, wenn die Rechtstexte bzw. die Internetseite aufgrund einer Gesetzesänderung oder eines Urteils geändert werden müssen.
(2) JURBIT wird dem AUFTRAGGEBER innerhalb angemessener Frist an die neue Rechtslage angepasste, Rechtstexte übersenden.
(3) Wenn die Rechtstexte aufgrund einer Änderung an der Internetseite (z.B.: Aufnahme neuer Plug-Ins, besondere Funktionen) oder der Änderung bezüglich des AUFTRAGGEBERS (z.B.: neue Anschrift, Wechsel der Gesellschaftsform) notwendig werden, ist der AUFTRAGGEBER verpflichtet, diese Änderung unverzüglich JURBIT anzuzeigen. JURBIT wird dem AUFTRAGGEBER sodann neue, angepasste Rechtstexte im Rahmen des Rechtstexte-Updates innerhalb angemessener Frist übersenden.
(4) Der optionale MONITORING-SERVICES beginnt mit Übersendung der Auftragsbestätigung bzgl. des MONITORING-SERVICES durch JURBIT.
10. MONITORING-SERVICE - Vertragslaufzeit
(1) Der Vertrag für den optionalen MONITORING-SERVICE wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er bezieht sich stets auf eine einzige URL, die bereits zuvor Gegenstand einer LEISTUNG gewesen sein muss.
(2) Nach Ablauf der initialen Vertragslaufzeit verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht der AUFTRAGGEBER oder JURBIT fristgerecht einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform. Der Beweis des Zugangs der Kündigungserklärung obliegt dem Erklärenden.
11. Zahlungsbedingungen für LEISTUNGEN, die keinen MONITORING-SERVICE enthalten
(1) Die vom AUFTRAGGEBER geschuldete Vergütung richtet sich nach der in der Bestellung des AUFTRAGGEBERS definierten LEISTUNG. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(2) Die Abrechnung von LEISTUNGEN, die nicht in einem MONITORING-SERVICE besteht, erfolgt unmittelbar nach der Beauftragung der LEISTUNG.
(3) Die vereinbarte Vergütung wird unmittelbar mit Rechnungsstellung fällig und ist sofort ohne Abzug zahlbar.
(4) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Zahlungsanspruch von JURBIT durch mangelnde Leistungsfähigkeit des AUFTRAGGEBERS gefährdet wird, so ist JURBIT nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
12. Zahlung bei MONITORING-SERVICES
(1) Die Zahlung eines MONITORING-SERVICES erfolgt jährlich im Voraus via SEPA-Basis-Lastschrift-Einzug, sofern bei Auftragserteilung nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Einzug von SEPA-Lastschriftmandaten im Rahmen eines MONITORING-SERVICE startet erstmals am 15. Kalendertag eines Monates nach dem Versand der Bestätigung des Beginns des MONITORING-SERVICES durch JURBIT.
(3) Die fälligen SEPA-Lastschriften werden jeweils vom Bankkonto des AUFTRAGGEBERS eingezogen.
(4) Sollte die SEPA-Lastschrift ohne Rechtsgrund zurückgebucht werden, wird JURBIT dem AUFTRAGGEBER die hierdurch entstehenden Kosten nachberechnen.
(1) Die Preisangaben in den Angeboten verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Beauftragung.
14. Haftung von JURBIT
(1) Der AUFTRAGGEBER und der PARTNER wurde darüber informiert, dass die Datenschutzklauseln, die JURBIT liefert, dazu dienen, dass der Seitenbetreiber seinen gesetzlichen Informationspflichten gegenüber den Nutzern und Kunden gem. Art. 13 DSGVO und §§ 13ff TMG erfüllt. Dadurch wird jedoch ein an sich rechtswidrig eingesetzter Webservice (z.B. ein Webtracker), nicht automatisch datenschutzkonform. JURBIT wird über alle erkannten Webservices die JURBIT zur Verfügung stehenden Informationen liefern. Die LEISTUNG und/oder der MONITORING-SERVICE umfasst nicht die datenschutzrechtliche Prüfung von bestimmten Verfahren, Webservices, Tools, Plug-Ins, etc. und/oder die Vollständigkeit der Informationen über die eingesetzten Verfahren, Webservices, Tools, Plug-Ins, etc. JURBIT übernimmt keine Haftung dafür, dass die eingesetzten Verfahren, Webservices, Tools, Plug-Ins, etc. datenschutzkonform sind.
(2) Sollte von JURBIT trotz der ergriffenen Qualitätssicherungsmaßnahmen ein Fehler unterlaufen und dies nach den vorstehenden Regelungen zu einem Vermögensschaden des AUFTRAGGEBERS und/oder des PARTNERS führen, haftet JURBIT wie folgt:
§ Die Haftung von JURBIT ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf 1.000.000 € (in Worten: eine Million Euro) für jeden einzelnen Auftrag begrenzt. Ein Auftrag wird bei von JURBIT durch eine gesonderte Projektnummer und die darauf bezogene URL definiert.
§ Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Die Haftungsbeschränkung erfasst jedoch sämtliche Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder mehreren Jahren entstanden sind.
§ Darüberhinausgehende Vermögensschäden sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen, insb. haftet JURBIT nicht für Schäden, die auf dem Einsatz von veralteten Rechtstexten beruhen.
§ Für Vermögensschäden, die auf Grund grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden, haftet JURBIT unbegrenzt.
§ JURBIT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Nutzung nicht aktueller Rechtstexte ein hohes rechtliches Risiko mit sich bringt und der AUFTRAGGEBER und der PARTNER gem. Ziffer 7.5 die Mitwirkungspflicht besitzen, stets die aktuellsten Rechtstexte / die aktuellste LEISTUNG, die JURBIT geliefert hat, auf der URL zu nutzen. Vermögensschäden des AUFTRAGGEBERS und/oder des PARTNERS, die auf einem Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten beruhen sind von der Haftung ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn JURBIT befindet sich mit der LEISTUNG oder dem MONITORING-SERVICE in Verzug.
(3) Bei Verstößen des PARTNERS und/oder des AUFTRAGGEBERS gegen die Mitwirkungspflichten gem. Ziffer 4ff, insbesondere wenn die Umsetzung der von JURBIT mitgeteilten Änderungsvorschläge unterbleibt oder gelieferte Rechtstexte auf der jeweiligen Internetseite nicht oder nicht rechtzeitig eingebunden werden, übernimmt JURBIT keine Haftung.
(4) JURBIT übernimmt auch keine Haftung für Schäden, die auf selbstständig vom AUFTRAGGEBER, dem PARTNER oder von Dritten vorgenommenen Veränderungen an der Internetseite oder den Rechtstexten beruhen.
15. Leistungsänderungen im Rahmen des MONITORING-SERVICES
JURBIT behält sich vor, die im Rahmen des MONITORING-SERVICE gemäß Ziffer 9 angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten. Dies gilt, wenn JURBIT
§ aufgrund einer Änderung der Rechtslage dazu verpflichtet ist;
§ aufgrund eines Gerichtsurteils oder einer Behördenentscheidung dazu verpflichtet ist;
§ wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den AUFTRAGGEBER ist;
§ wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den AUFTRAGGEBER ist.
16. Änderungen der Bestimmungen
(1) JURBIT ist berechtigt, diese AGB nach billigem Ermessen in Abwägung der technischen Erfordernisse und Marktgegebenheiten zu ändern, soweit dies für den AUFTRAGGEBER zumutbar ist.
(2) Der AUFTRAGGEBER wird über bevorstehende Änderungen dieser Nutzungsbedingungen unverzüglich vorab in Textform per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse informiert.
(3) Eine fortdauernde Nutzung der LEISTUNG über das Ende der aktuellen Vertragsperiode hinaus gilt als Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen.
(4) Falls Änderungen dieser Nutzungsbedingungen dem AUFTRAGGEBER erst nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist mitgeteilt werden, steht dem AUFTRAGGEBER ein fristloses Sonderkündigungsrecht zum Ende der laufenden Vertragsperiode zu.
17. Datensicherheit und Datenschutz
(1) JURBIT ergreift alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die notwendig sind, um die Sicherheit der Daten des AUFTRAGGEBERS zu gewährleisten.
(2) Die zur Erbringung der LEISTUNG von JURBIT eingesetzten IT-Systeme werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums sowie in Ländern betrieben, für die die Europäische Kommission einen Angemessenheitsbeschluss erlassen hat.
(4) JURBIT übernimmt keine Haftung für systembedingte Ausfälle, Unterbrechungen und/oder Störungen der technischen Anlagen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von JURBIT liegen und JURBIT diese nicht zu vertreten hat.
(5) JURBIT bietet im Rahmen der LEISTUNG den Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) an. Der AUFTRAGGEBER ist für die Einhaltung eigener datenschutzrechtlicher Verpflichtungen alleine verantwortlich.
(6) Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung unter www.jurbit.de verwiesen.
18. Vorrang der deutschen Fassung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Soweit JURBIT Übersetzungen der deutschen Sprachfassung dieser AGB zur Verfügung stellt bleibt für die rechtliche Beurteilung in Bezug auf die Nutzung der LEISTUNG stets die deutsche Sprachfassung dieser Nutzungsbedingungen maßgeblich.
(2) Dies gilt insbesondere sofern Unterschiede oder Widersprüche zwischen der deutschen Sprachfassung und einer übersetzten Fassung dieser AGB auftreten sollten.
19. Schlussbestimmungen
(1) JURBIT ist berechtigt, für die Erbringung der LEISTUNG – ohne vorherige Rücksprache mit dem AUFTRAGGEBER – nach eigenem Ermessen Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit diese nach dem billigen Ermessen von JURBIT als ausreichend qualifiziert einstufen sind.
(2) Eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf Seiten des AUFTRAGGEBERS aus dem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von JURBIT. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Ist der AUFTRAGGEBER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag in Saarbrücken, Deutschland.
(5) Dasselbe gilt, wenn der AUFTRAGGEBER keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Die Befugnis von JURBIT, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
(6) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt.